
Arbeitnehmer, die nur wegen Überschreitens der Jahresarbeitsverdienstgrenze versicherungsfrei sind, erhalten vom Arbeitgeber einen Zuschuß zu ihrem Krankenversicherungsbeitrag, d. h. auch bei einer privaten Krankheitskostenvollversicherung zahlt der Arbeitgeber gemäß § 257 SGB V steuerfrei 50 v. H. ...
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